Gibt es eine Mindestlaufzeit?
Für die Wohnbürgschaft gibt es keine Mindestlaufzeit, die Bürgschaftsurkunde kann täglich an die Deutsche Kautionskasse zurückgegeben werden. Damit ist das Vertragsverhältnis beendet. Die Schlussabrechnung erfolgt jeweils auf den Tag genau (Stichtag: Ist der Eingang bei der Deutschen Kautionskasse).
Gibt es eine Beschränkung der Kautionshöhe? Grundsätzlich gibt es keine Beschränkung der Kautionshöhe. Bei Bürgschaften > 10.000 € wird jedoch eine Einzelprüfung durchgeführt. Durch den Mehraufwand kann sich die Bearbeitungszeit um bis zu 24 Stunden verlängern.
Welche Voraussetzungen muss der Antragsteller erfüllen?- Mindestalter: 18 Jahre
- Mindestkautionssumme: 300 €
- Bonitätsprüfung mit positiven Ergebnis
- Einreichung des unterzeichneten Antrags inkl. der erforderlichen Unterlagen
Kann die Wohnbürgschaft nur bei neuen Mietverträgen eingesetzt werden?Die Wohnbürgschaft kann auch als Ersatz für eine bereits geleistete Kautionssicherheit abgeschlossen werden, wenn Ihr Vermieter damit einverstanden ist. Wurde also z.B. bereits Bargeld oder ein Sparbuch hinterlegt, bedeutet dies, dass der Mieter das Geld bzw. das Sparguthaben im Austausch gegen die Wohnbürgschaft zurückbekommt.
Wann werden Prämie und Gebühren fällig?Erst mit der Ausstellung der Urkunde (Druckdatum) wird die erste Jahresprämie zusammen mit der Servicepauschale fällig und abgebucht.
Was passiert, wenn mein Vermieter wider Erwarten die Wohnbürgschaft nicht akzeptieren will?Die Deutsche Kautionskasse unterstützt gerne mit speziellem Informationsmaterial und spricht auf Wunsch auch direkt mit dem Vermieter. In den meisten Fällen wird die Wohnbürgschaft anschließend als Sicherheit anerkannt – eine Verpflichtung dazu gibt es jedoch leider nicht. Sollte der Vermieter die Wohnbürgschaft tatsächlich nicht als Sicherheit anerkennen, sendet der Mieter die Urkunde einfach innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Urkunde (Druckdatum) an die Deutsche Kautionskasse zurück. Die bereits abgebuchten Prämien und Gebühren werden in voller Höhe erstattet.
Wie funktioniert die Bonitätsprüfung?Die Bonitätsprüfung bei bis zu drei Auskunfteien (SCHUFA, Creditreform und infoscore) erfolgt online unmittelbar nach Eingabe der Mieterdaten im Antragsformular. Nach nur wenigen Sekunden wird angezeigt, ob eine Wohnbürgschaft angeboten werden kann.