Der Mindestrückkaufswert beträgt bei kapitalbildenden Versicherungen 5.000 € und bei fondsgebundenen Versicherungen 8.500 €.
Folgende Policen können wir leider nicht beleihen:
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Ehemalige und bestehende Direktversicherungen nach dem Betriebsrentengesetz
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Policen mit mehr als einem Abtretungsgläubiger (Zessionar)