Symbol für Münzstapel

Welche Versicherungen kann man beleihen?


Folgende Versicherungen kann man beleihen:

  • Kapitalbildende Lebensversicherungen
  • Kapitalbildende Rentenversicherungen
  • Fondsgebundene Lebensversicherungen
  • Fondsgebundene Rentenversicherungen

Bitte beachten Sie, dass der aktuelle Rückkaufswert Ihrer Versicherung folgende Beträge nicht unterschreitet:

  • Kapitalbildende Versicherungen = 5.000 EUR
  • Fondsgebundene Versicherungen = 8.500 EUR

Ein Darlehen ist bereits ab 5.000 EUR Darlehensbetrag möglich. D.h. Kapitalbildende Versicherungen können zu 100 % des Rückkaufswertes und Fondsgebundene Versicherungen bis zu 60 % des Rückkaufswertes beliehen werden.

Folgende Policen können wir leider nicht beleihen:

  • Ehemalige und bestehende Direktversicherungen nach dem Betriebsrentengesetz
  • Policen mit mehr als einem Abtretungsgläubiger (Zessionar)

Wir sind für Sie da!
Sie haben Fragen zur Beleihung Ihrer Lebensversicherung? Rufen Sie uns an!

0180 2 24 42 20*

*Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
(nur 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise max. 42 ct./Min.)