Wieso kann cash.life bei einem Verkauf mehr Geld bezahlen, als die Versicherungsgesellschaft bei einer vorzeitigen Kündigung?
Bei vorzeitiger Kündigung (Rückkauf) des Vertrages zieht die Versicherungsgesellschaft eine Stornogebühr vom bereits erwirtschafteten Guthaben der Versicherung ab. Der Restbetrag ist der sogenannte Rückkaufswert, den die Versicherungsgesellschaft im Stornofall, gegebenenfalls nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag, ausbezahlt.
Bei einem Verkauf der Versicherung an cash.life wird keine Stornogebühr und auch kein Steuerabzug fällig, da die Versicherung zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt wird, sondern regulär weiterläuft.
Zudem erfolgt eine Beteiligung an den künftig zu erwartenden Überschüssen, da dies in der Berechnung des Kaufpreises mitberücksichtigt wird.
Somit kann cash.life ein deutlich besseres Angebot für die Versicherung machen, als die Versicherungsgesellschaft.
Welche Alternative bietet cash.life statt dem Verkauf?
Sollte ein Verkauf der Versicherung nicht möglich sein, bietet cash.life unter bestimmten Voraussetzungen als Alternative die Beleihung der Versicherung an, die in vielen Fällen sogar die bessere Entscheidung sein kann, da beispielsweise der Versicherungsschutz aufrecht erhalten bleibt.
Weitere Informationen erhalten Sie hierzu im Bereich Policendarlehen.
Was passiert, wenn die versicherte Person stirbt?
Obwohl die Police verkauft ist, zahlt cash.life für den Fall, dass die versicherte Person stirbt, dem Versicherungsnehmer bzw., wenn dieser die versicherte Person war, dessen Rechtsnachfolger eine Leistung im Todesfall (nachträgliche Kaufpreiserhöhung im Todesfall), soweit der Erhöhungsbetrag nicht anderweitig abgetreten ist und der Vertrag einen Todesfallschutz vorsieht. Die Höhe der Leistung ergibt sich aus der, von der Versicherungsgesellschaft ausgezahlten Todesfallleistung, reduziert um den Kaufpreis, die bis dahin eingezahlten Prämien, sowie einer vertraglich vereinbarten Verzinsung. Die Leistung entfällt im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrages und sinkt mit zunehmender Laufzeit des Vertrages.
Was passiert nach dem Verkauf mit der Versicherung?
cash.life kauft Versicherungen zum Einen für den eigenen Handelsbestand, aber auch zum Anderen im Auftrag institutioneller Investoren. Der neue Inhaber der Versicherung (cash.life bzw. der institutionelle Investor) zahlt die Prämien weiter und vereinnahmt zum Vertragsende die Ablaufleistung. Gegebenenfalls wird die Versicherung während der Laufzeit optimiert (das bedeutet, dass eine Umstellung auf jährliche Zahlweise bzw. Kündigung von Zusatzversicherungen erfolgt), um die Rendite des Vertrages zu verbessern.
Warum sollte die Versicherung verkauft werden, anstatt vorzeitig gekündigt zu werden?
Lebensumstände ändern sich, daher werden in Deutschland mehr als die Hälfte aller Lebensversicherungen vor ihrem Ablauf gekündigt. Mit cash.life kann schnell auf eine geänderte Lebenssituation reagiert werden, indem das eigene Kapital genutzt wird. Der Verkauf der Versicherung ist immer die klügere und lukrativere Alternative, als die Vertragskündigung.
Vorteile im Überblick:
- cash.life zahlt mehr als die Versicherungsgesellschaft, da keine Stornogebühr und gegebenenfalls keine Steuern fällig sind
- in der Regel ist der Verkauf steuerfrei (unter Umständen kann jedoch Abgeltungssteuer anfallen)
- cash.life zahlt in der Regel eine Leistung im Todesfall der versicherten Person (nachträgliche Kaufpreiserhöhung im Todesfall)
Kann die Versicherungsgesellschaft dem Verkauf widersprechen?
Nein, die Versicherung kann verkauft werden - unabhängig davon, wann und an wen der Verkauf erfolgen soll. Der Versicherer kann sich zwar formal einem Versicherungsnehmerwechsel verweigern, einer Abtretung der Versicherung an den Käufer muss er jedoch zustimmen.
Kauft cash.life Lebensversicherungen von allen Versicherungsgesellschaften?
Ja, grundsätzlich prüft cash.life Versicherungen aller Gesellschaften.
Fallen auf den Kaufpreis Steuern an?
In der Regel ist der Verkauf an cash.life steuerfrei. Bei einer Veräußerung von Policen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, oder die innerhalb der ersten zwölf Jahre verkauft werden, kann Abgeltungssteuer anfallen. Diese wird aber nur dann fällig, wenn der Kaufpreis die Summe der bis dato eingezahlten Beiträge übersteigt. Somit fällt in diesen Fällen die gegebenenfalls zu entrichtende Abgeltungssteuer oft geringer aus, als die bei Kündigung gegebenenfalls fällige Kapitalertragssteuer.
Was ist der Zweitmarkt für Lebensversicherungen und seit wann gibt es ihn?
Der Zweitmarkt für Kapitallebens- und Rentenversicherungen ist dadurch entstanden, dass immer mehr Versicherungsnehmer den Wunsch hatten, sich vor dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum von ihrer Versicherung zu trennen. Bis 1999 konnte die Versicherung in solchen Fällen in Deutschland ausschließlich bei der Versicherungsgesellschaft storniert und zum angebotenen Rückkaufswert zurückgegeben werden.
Nach der Gesetzesänderung in 1999 setzten die Firmengründer Gerd A. Bühler und Klaus Mutschler ihre Idee in die Tat um und etablierten mit cash.life den Zweitmarkt für Kapitalversicherungen auch in Deutschland.
cash.life hat als erste deutsche Gesellschaft eine Alternative geboten: den Verkauf der Versicherung.
Können bei cash.life auch Policen erworben werden bzw. verkauft cash.life auch Policen?
Nein, der Kauf von einzelnen Zweitmarktpolicen durch Privatpersonen ist nicht möglich, da die Police bei Rückkauf steuerschädlich ist. Dies würde einen erheblichen Nachteil bedeuten. Deshalb bietet cash.life keinen Rückkauf der Policen an.
Eine Alternative bietet der Abschluss der cash.life Lebensversicherung, womit unter anderem eine Beteiligung mit einer Police an einer Vielzahl von Zweitmarktpolicen möglich ist.
Weitere Informationen erhalten Sie hierzu im Bereich Lebensversicherung.
Haben die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes im Bezug auf Transparenz und fairere Rückkaufswerte Auswirkungen auf den Zweitmarkt?
Die Urteile fordern die Versicherer auf, für mehr Transparenz bei Versicherungen zu sorgen. Besonders das Urteil des Bundesgerichtshofes wird dazu führen, dass Versicherungsnehmer, die ihre Police in den Anfangsjahren kündigen möchten, einen Teil ihrer Beiträge zurück erhalten. Bisher ging der Versicherungsnehmer in der Regel leer aus.
Um am Zweitmarkt verkauft werden zu können, muss die Versicherung unter anderem einem aktuellen Rückkaufswert von mindestens 10.000,- EUR haben. Nach Umsetzung der Urteile werden Verbraucher schneller über diese 10.000,- EUR-Hürde gelangen, um ihre Policen auch am Zweitmarkt kapitalisieren zu können.