Auf welche Punkte muss ich beim Verkauf meiner Lebensversicherung achten?

Es gibt viele Gründe warum ein Verbraucher seine Lebensversicherung verkaufen will. 

Oft geschieht dies zum Beispiel aufgrund einer Arbeitslosigkeit, einer Scheidung oder zum Beispiel weil Schulden abgelöst werden sollen. Auch eine neue private Situation, der Gang in die Selbstständigkeit oder auch ein Hausbau können den Policenverkauf begründen. 

Im Gegensatz zum Kapitalbedarf kann es aber auch sein, dass ein Inhaber einer Lebensversicherung unzufrieden mit der Entwicklung seines Vertrages ist. 

Seit 1999 mit der Gründung der cash.life AG gibt es die Möglichkeit die Lebensversicherung zu verkaufen. Der Zweitmarkt für Lebensversicherung in Deutschland wurde damals ins Leben gerufen. 

Der Verkauf der Versicherung bei cash.life stellt dabei eine clevere Alternative im Gegensatz zur Kündigung dar.

Leider gibt es in letzter Zeit auch unseriöse Anbieter beim Verkauf Ihrer Lebensversicherung. Deshalb haben wir Ihnen nachstehend ein paar Eckpunkte als Checkliste zusammengefasst, die Sie beim Verkauf Ihrer Lebensversicherung beachten sollten. 

Ihre Lebensversicherung muss einige bestimmte Kriterien erfüllen.

Die folgenden Ankaufskriterien gelten bei cash.life. 

Wenn Sie im Besitz einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung sind, muss Ihre Police einen Rückkaufswert von mindestens 10.000 Euro besitzen. Dabei spielt es keine Rolle, wann Ihre Lebensversicherung endet. 

Sie sollten Ihre Lebensversicherung an einen seriösen Aufkäufer verkaufen.

Welche Unternehmensform besitzt der Aufkäufer? Wir lange gibt es den Aufkäufer schon? Wie viele Lebensversicherungen wurden von dem Aufkäufer bisher angekauft? Hat der Aufkäufer seinen Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland? 

Dies sind nur einige Fragen, die Sie sich vielleicht vor Ihrer Ankaufsentscheidung beantworten sollten. 

Beim Verkauf Ihrer Lebensversicherung erhalten Sie einen finanziellen Vorteil gegenüber der Kündigung Ihrer Police.

Achten Sie darauf, dass Sie im Vergleich zur Kündigung finanziell besser dastehen. Beeinflusst wird der Unterschied hierbei entweder durch einen sogenannten Kaufpreisaufschlag oder aber auch durch steuerliche Vorteile. 

Bei steuerpflichtigen Versicherungen kann der Kaufpreis ggf. geringer als der Rückkaufswert ausfallen. Beim Verkauf wird dann aber nicht die volle Steuerlast in Abzug gebracht. 

Der Kaufpreis wird sofort und nicht in mehreren Teilen über eine lange Laufzeit ausgezahlt.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Sie Ihren Kaufpreis nach dem Verkauf Ihrer Lebensversicherung sofort und in einer Summe erhalten. 

Einzige Ausnahme sollte ggf. sein, dass Sie einen möglichen steuerlichen Vorteil nachträglich vergütet bekommen. 

Von einer Ratenzahlung über mehrere Monate oder Jahre sollten Sie absehen. 

Der Kaufpreis wird in voller Höhe gezahlt.

Es gibt Anbieter, die Ihnen das Doppelte vom Rückkaufswert beim Verkauf Ihrer Lebensversicherung versprechen. Verschwiegen wird aber zunächst, dass Sie einen Teil des Kaufpreises nicht sofort erhalten, sondern das dieser zum Beispiel in einen Immobilienfonds investiert werden soll. Der Fonds soll dann hohe Gewinne abwerfen und somit den Kaufpreisaufschlag in die Höhe treiben. 

Bei diesen Angeboten inklusive bei Ratenzahlungen sollten Sie aufpassen, denn Sie erhalten den Kaufpreis nicht sofort und müssen sich die Frage stellen, wie seriös und vor allem sicher diese Angebote sind. 

Einige dieser Anbieter wurden bereits von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgestraft und mussten das Geschäftsmodell einstellen. 

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie auch nach dem Verkauf noch einen gewissen Todesfallschutz behalten.

Sollte nach dem Verkauf die in der Lebensversicherung versicherte Person sterben, so wird oft noch nachträglich eine Todesfallleistung ausgeschüttet. Die Leistung berechnet sich hierbei von der Differenz zwischen Kaufpreis und den bis zum Tod gezahlten Versicherungsbeiträgen sowie einer Verzinsung. Diese nachträgliche Kaufpreisanpassung besteht aber nur so lange wie die Versicherung selbst besteht und entfällt somit zum Beispiel auch bei einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrages.


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