Die abstrakte Verweisung ist eine Klausel, die bei Berufsunfähigkeitsversicherungen vorkommt. Ist sie Teil eines Vertrages, kann von einem Versicherten, der berufsunfähig geworden ist, verlangt werden, dass er einen anderen als den erlernten Beruf ausübt. Durch diese Klausel ist das Versicherungsunternehmen auch nicht dazu verpflichtet, eine BU-Rente auszuzahlen. Es ist offensichtlich, dass die abstrakte Verweisung als durchweg negativ betrachtet wird, weswegen bereits viele Versicherer darauf verzichten und dies auch in der Werbung für ihre Produkte zum Ausdruck bringen (Verzicht auf abstrakte Verweisung).
Eine abstrakte Verweisbarkeit wird vom Gesetzgeber immer dann als solche anerkannt, wenn der neue Beruf, auf den in Folge der Klausel verwiesen wird, der bisherigen Lebensstellung entspricht. Demnach kann also ein Chirurg nicht einfach zum einfachen Nachtwächter herabgestuft werden. Diese Voraussetzung gilt auch dann noch als erfüllt, wenn der Arbeitnehmer im neuen Beruf bis zu 20 % weniger verdient als in seinem bisherigen. Zu beachten ist auch, dass das Risiko, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, voll und ganz beim Versicherten liegt.
Der Versicherer hat grundsätzlich das Recht, dem Versicherten die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu verweigern, wenn eine neue Stelle, die über die abstrakte Verweisbarkeit möglich wäre, vom Versicherten abgelehnt wird. Liegt die Bezahlung im neuen Beruf aber mindestens 20 % unter dem Lohn bzw. Gehalt des alten Berufs, so darf der Versicherte die Stelle ablehnen, ohne auf die Leistungen verzichten zu müssen.
Für Besitzer einer Lebensversicherung ist die abstrakte Verweisung in den meisten Fällen irrelevant. Oftmals werden jedoch Berufsunfähigkeitsversicherungen an Lebensversicherungsverträge gekoppelt. Auch bei solchen Angeboten ist nach wie vor darauf zu achten, dass der Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Dies ist jedoch bei den allermeisten Policen heutzutage der Fall. Dennoch sollten Kunden, die sich zum Abschluss eines solchen Kombivertrages entscheiden, stets ein Auge auf die Konditionen der BU-Police werfen, um ganz sicher zu gehen.
Die abstrakte Verweisung ermöglicht es dem Versicherer, dem Versicherungsnehmer die Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu verweigern. Wird auf die abstrakte Verweisung nicht verzichtet, was heute jedoch bei den meisten Verträgen üblich ist, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf einen anderen Beruf verweisen. Voraussetzung dafür ist, dass die neue berufliche Stellung der bisherigen entspricht und auch den Erfahrungen des Versicherten gerecht wird.
Zunächst muss festgestellt werden, ob der Versicherungsnehmer trotz seiner gesundheitlichen Schädigung überhaupt eine andere berufliche Tätigkeit ausüben kann. Ist dies der Fall, wird auf vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten geprüft, die der neue Beruf verlangt. Ist auch diese Voraussetzung erfüllt, müssen noch die Arbeitsbedingungen mindestens gleich gut oder besser sein als beim vorherigen Arbeitsplatz. Darüber hinaus dürfen Einkommensniveau und berufliche Stellung nicht signifikant unter denen der zuletzt ausgeübten Tätigkeit liegen. Ist eine der Voraussetzungen auf diesem Weg nicht erfüllt, kann keine Verweisung erfolgen.