Das Anwartschaftsdeckungsverfahren ist eine Form der Kapitaldeckung, bei der jeweils die individuellen Ansprüche abgedeckt werden. Dazu werden die Beiträge, die eine spätere Leistungserfüllung ermöglichen sollen, nach versicherungsmathematischen Grundsätzen eingezogen. Dabei gilt der Grundsatz, dass zu jedem Zeitpunkt zumindest der Barwert der zu erwartenden Leistungen durch die Summe aus bereits gesammeltem Deckungskapital und künftigen Leistungen abgedeckt sein muss. Das Anwartschaftsdeckungsverfahren findet sowohl im Bereich der Lebensversicherungen als auch bei privaten Kranken- und Pensionsversicherungen Anwendung.
Bei der Krankenversicherung soll zumindest ein Teil der für einen Versicherungsfall benötigten Beiträge vor dessen Eintritt gesammelt werden. Hier geht es im Wesentlichen um die Beitragsanteile, die vom Versicherer für Rückstellungen benötigt werden. Die Wahrscheinlichkeit für höhere Schäden steigt im Allgemeinen mit dem Alter. Das Anwartschaftsdeckungsverfahren ist damit auch hier ein wichtiges Instrument der Finanzierung späterer Verpflichtungen bzw. in der Zukunft fällig werdender Leistungen, die aus Versicherungsverträgen resultieren.
Auch hier kommen wieder versicherungsmathematische Verfahren zum Einsatz, mit deren Hilfe die Beiträge über den gesamten Zeitraum hinweg möglichst gleich hoch bleiben sollen. Zusätzlich zum Versicherungsbeitrag zahlt der Versicherungsnehmer Rückstellungsanteile, mit denen er die sogenannte Anwartschaft erwirbt. Diese soll ihm im Verlauf der gesamten Versicherungszeit möglichst konstante Beiträge sichern. Die Leistungen, die von der Krankenversicherung erbracht werden sollen, unterliegen dabei keinerlei Beeinflussungen.
Durch das Verfahren kann jedoch auch nicht ausgeschlossen werden, dass es im Laufe der Zeit zu höheren Beiträgen kommt. Vor allem im Rahmen von Kostensteigerungen für medizinische Hilfe und durch die verstärkte Inanspruchnahme von Leistungen innerhalb einer bestimmten Altersgruppe kann es zu nicht vermeidbaren Beitragsanpassungen kommen.