Bei der Ausbildungsversicherung handelt es sich rein technisch gesehen um eine kapitalbildende Lebensversicherung. Sie dient vornehmlich dem Zweck, den eigenen Nachkommen schon im frühen Kindesalter eine finanzielle Absicherung für die spätere Ausbildung zu gewährleisten. Üblicherweise wird die Ausbildungsversicherung von einem Eltern- oder Großelternteil abgeschlossen, sofern letzterer noch nicht ein bestimmtes Alter überschritten hat.
Die Laufzeit einer Ausbildungsversicherung kann zwar deutlich variieren, liegt aber in der Regel zwischen 10 und 15 Jahren, je nach Alter des Kindes. Die Ablaufleistung wird demnach meist dann fällig, wenn das Kind volljährig ist oder die Schule abgeschlossen hat. Die Ablaufleistung soll dann gewährleisten, dass der weitere Bildungsweg nicht durch finanzielle Engpässe behindert wird. Verstirbt der Versicherte noch vor Ablauf des Versicherungszeitraums, wird der Vertrag vom Versicherer selbst weitergeführt. Die Auszahlung der Ablaufleistung als solche ist also nicht gefährdet.
Vor dem Abschluss einer Ausbildungsversicherung sollte man sich natürlich die favorisierte Ausbildungsversicherung im Vergleich mit anderen ansehen. Eines der wichtigsten Merkmale dabei ist die Rendite. Und gerade in diesem Punkt sind schon einige Tarife in die Kritik geraten, denn auf lange Sicht gesehen gibt es deutlich rentablere Modelle. Wie bei einer normalen kapitalbildenden Lebensversicherung muss auch hier die Rendite erst vom Versicherer erwirtschaftet werden, was angesichts der nach wie vor angespannten Zinssituation schwierig ist.
Ein Ausstieg aus dem Vertrag ist auch bei der Ausbildungsversicherung die eher teurere Variante. Zwar ist es möglich, die Police über einen bestimmten Zeitraum hinweg auf beitragsfrei zu stellen, aber dadurch verbessert sich nicht die Rendite eher das Gegenteil ist der Fall. Wer eine bessere Anlagemöglichkeit gefunden hat, kann in Betracht ziehen, die Police einfach auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. Da es sich technisch gesehen um eine Lebensversicherung handelt, kann der Käufer den Vertrag weiterführen und folglich auch einen Preis dafür zahlen, der den Rückkaufswert deutlich übersteigt.