Damit ein Versicherungsunternehmen stets dazu in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern nachkommen zu können, bildet es regelmäßig Deckungsrückstellungen. Dadurch soll gewährleistet sein, dass der Versicherer zu jeder Zeit seine Pflicht erfüllen kann, wie sie beispielsweise in der Auszahlung einer Ablaufleistung aus einem Lebensversicherungsvertrag entsteht.
Die Deckungsrückstellung als solche bezieht sich auf jene Rückstellungen, die für einen einzelnen Vertrag gebildet werden müssen (Einzelbewertungsgrundsatz). Theoretisch kann also ein Versicherungsnehmer davon ausgehen, dass der Versicherer für ihn eine eigene Rückstellung bildet. Allerdings wird auch die Summe aller dieser Rückstellungen oftmals als Deckungsrückstellung bezeichnet, wenn von der Bilanz des Unternehmens die Rede ist.
Der Begriff 'Rückstellung' wird deswegen verwendet, weil die Verpflichtungen vor allem im Hinblick auf den Zeitpunkt noch ungewiss sind. Zwar ist das Ende der Laufzeit im Versicherungsvertrag festgeschrieben, aber zu einer Inanspruchnahme der Todesfallleistung kann es auch vorher schon kommen. Die Deckungsrückstellung stellt einen Erfüllungsrückstand von Seiten des Versicherers dar. Der Versicherungsnehmer erfüllt seinen Teil, indem er regelmäßig Beiträge einzahlt. Das Versicherungsunternehmen kommt seiner Verpflichtung aber erst nach, wenn ein Versicherungsfall vorliegt. Durch die regelmäßige Beitragszahlung erwirbt der Versicherungsnehmer also einen Anspruch gegenüber dem Versicherer, zu dessen Erfüllung die entsprechende Rückstellung gebildet wird.
Die Deckungsrückstellung wird bei langfristigen Versicherungsverträgen gebildet. Das gilt natürlich insbesondere für die Deckungsrückstellung bei der Lebensversicherung und Rentenversicherung. Langfristig kann die exakte Höhe einer Deckungsrückstellung nur geschätzt werden, da die Märkte einem ständigen Wandel unterliegen. Welche Berechnungsmethoden dabei Verwendung finden müssen, ist per EU-Recht vorgeschrieben. Dabei kommt in erster Linie die sogenannte prospektive Methode zum Einsatz. Darunter ist zu verstehen, dass sowohl die zukünftigen Beiträge des Versicherten (als Barwert) als auch die mit dem Vertrag verbundenen Verpflichtungen berücksichtigt werden. Sofern ein vertraglich festgelegter Rückkaufswert existiert, muss die Deckungsrückstellung diesen wertmäßig stets übertreffen. Theoretisch muss ein Versicherer also selbst dann noch dazu in der Lage sein, sämtliche Ansprüche seiner Versicherten zu erfüllen, wenn diese alle zur gleichen Zeit ihren Vertrag kündigen würden.