Unter einer Dynamik wird eine regelmäßige Beitragserhöhung verstanden. Diese hat den Zweck, den eigentlichen Wert einer Police - vor allem im Hinblick auf das aktuelle Inflationsniveau - konstant zu halten oder den Umständen entsprechend anzupassen.
In welchem Maße die Beitragserhöhung durchgeführt wird, ist vertraglich festgelegt. Sie kann entweder über einen bestimmten Faktor oder per Index ermittelt werden. Der Begriff Dynamik wird auch deswegen verwendet, weil auf diesem Wege nicht bei jeder Erhöhung neue vertragliche Vereinbarungen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer getroffen werden müssen. Es handelt sich also insofern um eine Vereinfachung, die beiden Vertragsparteien zugutekommt.
Neben der beschriebenen Beitragsdynamik gibt es auch noch eine Leistungsdynamik. Diese zielt darauf ab, die Ablaufleistung einer Lebensversicherung sukzessive zu erhöhen. Um dies zu erreichen, sind natürlich auch Beitragserhöhungen vorgesehen, die deutlich über dem Niveau einer reinen Beitragsdynamik liegen. Auch der Umfang einer Dynamik kann variieren. Es ist beispielsweise möglich, nur die Ablaufleistung im Erlebensfall zu erhöhen, während die Todesfallleistung konstant bleibt.
Sofern dies vertraglich vorgesehen ist, kann eine Dynamik auch nachträglich vereinbart werden. Dies geht in der Regel jedoch mit einer erneuten Risikoprüfung einher.
Die dynamische Versicherung wird jährlich teurer. Das kann zu Mehrbelastungen führen, die für den Versicherungsnehmer irgendwann nicht mehr tragbar sind. Wer daraufhin eine dynamische Lebensversicherung kündigen möchte, kann dies auf dem gleichen Wege tun, wie bei einer Versicherung ohne Dynamik. Je nach Vertrag kann es aber auch noch möglich sein, nur die Dynamik als solche zu kündigen. Die Beiträge werden dann nicht weiter erhöht.
Statt eine dynamische Versicherung zu kündigen, kann diese aber auch verkauft werden. Dazu hat sich ein Zweitmarkt für Policen etabliert, auf dem die Verträge einfach weitergeführt werden. Versicherungsnehmer erhalten dadurch eine Summe, die den aktuellen Rückkaufswert deutlich übersteigt. Zudem bleibt ein Todesfallschutz in Form einer ggf. nachträglichen Kaufpreiserhöhung anteilig erhalten. Verstirbt also der Verkäufer einer Lebensversicherung, dann erhalten die Hinterbliebenen anteilig die Ablaufleistung aus der Lebensversicherung.