Lexikon

Eigenmittel eines Versicherers

Die Eigenmittel eines Versicherers dienen der Sicherstellung der fortwährenden Erfüllbarkeit von Versicherungsverträgen. Die Höhe dieser Mittel muss stets der geforderten Solvabilitätsspanne entsprechen, die aus der Kapitalausstattungsverordnung hergeleitet wird. Als Solvabilität wird im Versicherungswesen die Ausstattung mit Eigenmitteln (freies, unbelastetes Vermögen) verstanden. 

Die Solvabilitätsspanne gibt den Mindestbetrag an, über den ein Versicherer verfügen muss, um die Belange seiner Versicherungsnehmer wahren zu können. 

Eigenmittel setzen sich vor allem aus den folgenden Hauptbestandteilen zusammen:

 

  • Eingezahltes bilanzielles Eigenkapital
  • Hybridkapital
  • Bei Lebensversicherern: freie Teile aus Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen
  • Bewertungsreserven
  • Bei Lebensversicherern: Abschlusskosten, die nicht in der Deckungsrückstellung berücksichtigt wurden
  • Bei Lebensversicherungen entspricht die Solvabilitätsspanne 4 Prozent der Deckungsrückstellungen sowie Bruttobeitragsüberträgen (ohne Kostenanteile) plus 0,3 Prozent des Risikokapitals. 

Eine weitere Kennzahl ist die Eigenmittelquote. Sie dient als Maßstab, in welchem Umfang Lebensversicherer Risiken mit Eigenmitteln abdecken können, die sich aus unvorhersehbaren Entwicklungen sowohl im Hinblick auf Entwicklungen am Kapitalmarkt als auch auf die Sterblichkeit ergeben. 

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