Lexikon

Aussteuerversicherung

Die Aussteuerversicherung wird auch als Heiratsversicherung bezeichnet und ist eine Form der kapitalbildenden Lebensversicherung, die in erster Linie zur Kostendeckung der Hochzeit des Kindes bestimmt ist. Die Auszahlung ist jedoch nicht an diesen Zweck gebunden, sondern kann beispielsweise für den Start ins Berufsleben oder den Aufbau einer eigenen Existenz verwendet werden. 

Abgeschlossen wird die Aussteuerversicherung klassischerweise von einem sogenannten Versorger für sein Kind. Der Versorger (beispielsweise Vater, Mutter oder Großeltern) ist in dem Fall Versicherungsnehmer, das Kind ist die bzw. der Begünstigte. Die Höhe der Ablaufleistung richtet sich nach der Höhe der gezahlten Prämien. Eine Besonderheit der Aussteuerversicherung - vor allem im Vergleich mit regulären Lebensversicherungen - liegt darin, dass der Versicherungsfall, also die Hochzeit, vorsätzlich von der Begünstigten herbeigeführt werden kann. 

 

Zeitpunkt der Leistung

Die Versicherung leistet in der Regel dann, wenn das Kind heiratet. Die Konditionen können jedoch im Einzelnen voneinander abweichen. So ist es möglich, dass die Auszahlung erst zum 18. Geburtstag des Kindes erfolgt, wenn es vor Erreichen des 18. Lebensjahres heiratet. Die Ablaufleistung kann im zweiten Fall auch genau zur Hochzeit gezahlt werden, sofern das Kind zwischen dem 18. und 25. Geburtstag heiratet. Im dritten Fall erfolgt die Auszahlung zum 25. Geburtstag, wenn das Kind bis dahin noch nicht geheiratet hat.

 

Prämienzahlung

Die Prämien bei der Heiratsversicherung werden vom Versicherungsnehmer gezahlt. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die Eltern oder Großeltern der bzw. des Begünstigten. Die Beitragszahlung endet, sowie der Versicherungsfall - in dem Fall die Hochzeit des Kindes - eintritt. Verstirbt der Beitragszahler (Versorger), kann die Versicherung beitragsfrei weitergeführt werden. Verstirbt hingegen das begünstigte Kind, werden die Beiträge meist zurückerstattet. 

Da es sich bei der Aussteuerversicherung rein technisch um eine kapitalbildende Lebensversicherung handelt, werden Versicherungsnehmer an den Überschüssen des Unternehmens beteiligt. Die so angesammelten Überschüsse werden meist bei Vertragsende zusammen mit der Ablaufleistung in einer Summe ausgezahlt.

Zurück zur Übersicht

Alle Begriffe

Abgeltungssteuer Ablaufleistung Abstrakte Verweisung Abtretung Agio Aktuar/Versicherungsmathematiker Allgemeine Versicherungsbedingungen Altersangabe Anwartschaftsdeckungsverfahren Arglistige Täuschung Ausbildungsversicherung Aussteuerversicherung Beitragsfreistellung Beitragsrückerstattung Berufsunfähigkeitsversicherung Besteuerung von Lebensversicherungen Betriebliche Altersvorsorge Bewertungsreserven Bezugsrecht Bindefrist Deckungskapital Deckungsrückstellung bei der Lebensversicherung Deckungsstock Direktversicherung Disagio Dynamik bei Lebensversicherungen Eigenmittel eines Versicherers Entgeltumwandlung Erlebensfall Fair Value Fondsgebundene Lebensversicherung Garantiezins bei Lebensversicherungen Gehaltsumwandlung Gesundheitsprüfung Gruppenversicherung Kapitalertragssteuer Kapitallebensversicherung Kündigungsfrist Leibrente Nachversicherung Novation Ombudsmann Ratenkredit Rechnungszins Rendite Rentengarantiezeit Rentenversicherung Restlaufzeit Restschuldversicherung Rückkaufswert Rückstellung Selbstbehalt Sicherungsvermögen Sofortrente Solidaritätszuschlag Solvency II Sonderausgabenabzug bei Lebensversicherungen Sterbegeldversicherung Sterbetafel Todesfallschutz nach Verkauf einer Police Todesfallversicherung Verbundene Risikolebensversicherung Verpfändung Versicherungsaufsicht Versicherungsleistung Versicherungsmakler Versicherungsnehmer Versicherungspolice Versicherungsprämie Versicherungssumme bei Lebensversicherungen Versicherungsvertrag bei Lebensversicherungen Vertragsende Vorsichtsprinzip Vorvertragliche Anzeigepflicht Wirtschaftsauskunftei Überschussbeteiligung