Bei der Kapitalertragsteuer handelt es sich um eine Form der Einkommenssteuer. Sie wird auf alle Kapitalerträge im Inland erhoben, wie zum Beispiel Zinsen aus Kapitalanlagen, Zertifikatserträge, Dividenden, Erträge aus Termingeschäften oder Investmentfonds.
Seit 2009 wurde für private Kapitalerträge im Inland eine einheitliche und vereinfachte Form der Kapitalertragsteuer eingeführt: die Abgeltungssteuer. Der pauschale Steuersatz beläuft sich auf 25 Prozent. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Ist gegebenenfalls eine Kirchensteuer zu entrichten, wird diese ebenfalls einbehalten. Insgesamt wird so eine Steuerlast von bis zu 28 Prozent erreicht.
Als Quellensteuer wird die Abgeltungsteuer direkt von den Geldinstituten an das zuständige Finanzamt abgeführt. Somit ist die Steuerpflicht erfüllt und der Steuerpflichtige muss diese Kapitalerträge nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angeben. Für alle Privatpersonen, die im Inland Kapitalerträge erzielen, gilt die Abgeltungsteuer.
Somit gilt dies auch für Lebens- und Rentenversicherungen. Die Erträge, also die Differenz zwischen der Versicherungsleistung und den eingezahlten Beiträgen, unterliegen der Abgeltungssteuer. Erträge aus Kapitallebensversicherungen können jedoch unter bestimmten Voraussetzung steuerfrei sein.
Es ist möglich, sich durch einen Freistellungsauftrag von der Abgeltungsteuer befreien zu lassen. Seit 2009 können Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro im Jahr für eine Einzelperson und 1602 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare freigestellt werden. Erträge können bis zu dieser Höhe steuerfrei eingenommen werden, wenn dem kontoführenden Geldinstitut bzw. im Falle einer Lebens- und Rentenversicherung der Versicherungsgesellschaft ein Freistellungsauftrag vorliegt. Falls der Freistellungsauftrag nicht gestellt wird, führt die Bank bzw. der Versicherer die Abgeltungsteuer immer ohne Nutzung des Freibetrags an das zuständige Finanzamt ab. Erst im Zuge der jährlichen Einkommensteuererklärung ist dann eine Rückforderung möglich.