Lexikon

Nachversicherung

Die Nachversicherung wird auf Basis einer bereits bestehenden Versicherung abgeschlossen. Wichtigster Grund hierfür sind Anpassungen der Versicherungsleistungen, die sich oftmals mit veränderten Lebensverhältnissen seitens des Versicherungsnehmers begründen lassen. Die Nachversicherung findet vor allem bei Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen Anwendung.

 

Optionsrecht

Nutzt ein Versicherungsnehmer das Optionsrecht, kann er dadurch seine Versicherung aufstocken, also die Leistungen aktuellen und zukünftigen Gegebenheiten anpassen. Diese Option wird bei Versicherungen oftmals als Nachversicherungsgarantie bezeichnet. Eines der wichtigsten Merkmale liegt darin, dass für die Nachversicherung keine erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen werden muss. Die Ereignisse, bei denen die Option in Anspruch genommen werden können, sind in der Regel vertraglich festgelegt. Typische Beispiele sind Geburt, Heirat, Berufseinstieg nach einer erfolgreichen Berufsausbildung, Erwerb einer Immobilie, Wechsel eines Angestellten in die Selbständigkeit sowie die Überschreitung von Beitragsbemessungsgrenzen bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Rentenversicherung. 

Vor allem junge Versicherungsnehmer sollten daher auf eine Nachversicherungsgarantie achten, denn nur mit dieser lassen sich die Leistungen auf ein angemessenes Niveau erhöhen, wenn sie in ihrer Karriere voranschreiten. 

Der Versicherer kann die Option der Nachversicherung unter bestimmten Umständen ausschließen. Dazu gehören beispielsweise die Umstellung auf einen Tarif, bei dem diese Option nicht enthalten ist oder das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze. 

Von der Nachversicherungsgarantie ist die Dynamisierung zu unterscheiden. Bei der Dynamisierung werden die Beiträge automatisch angepasst, um die Leistungen dem Inflationsniveau anpassen zu können. Sie ist also nicht an bestimmte Ereignisse gebunden, welche die Lebenssituation des Versicherten ändern. 

 

Erhöhung der Versicherungssumme

Diese Form der Nachversicherung kommt bei Lebens- und Rentenversicherungen zum Einsatz. Ziel ist die Erhöhung der Versicherungssumme und damit der Ablaufleistung bei Vertragsende. Die Erhöhung der Versicherungssumme entspricht einer Vertragsänderung, die mit einem neuen Versicherungsschein oder mittels eines Nachtrages dokumentiert werden muss.

Zurück zur Übersicht

Alle Begriffe

Abgeltungssteuer Ablaufleistung Abstrakte Verweisung Abtretung Agio Aktuar/Versicherungsmathematiker Allgemeine Versicherungsbedingungen Altersangabe Anwartschaftsdeckungsverfahren Arglistige Täuschung Ausbildungsversicherung Aussteuerversicherung Beitragsfreistellung Beitragsrückerstattung Berufsunfähigkeitsversicherung Besteuerung von Lebensversicherungen Betriebliche Altersvorsorge Bewertungsreserven Bezugsrecht Bindefrist Deckungskapital Deckungsrückstellung bei der Lebensversicherung Deckungsstock Direktversicherung Disagio Dynamik bei Lebensversicherungen Eigenmittel eines Versicherers Entgeltumwandlung Erlebensfall Fair Value Fondsgebundene Lebensversicherung Garantiezins bei Lebensversicherungen Gehaltsumwandlung Gesundheitsprüfung Gruppenversicherung Kapitalertragssteuer Kapitallebensversicherung Kündigungsfrist Leibrente Nachversicherung Novation Ombudsmann Ratenkredit Rechnungszins Rendite Rentengarantiezeit Rentenversicherung Restlaufzeit Restschuldversicherung Rückkaufswert Rückstellung Selbstbehalt Sicherungsvermögen Sofortrente Solidaritätszuschlag Solvency II Sonderausgabenabzug bei Lebensversicherungen Sterbegeldversicherung Sterbetafel Todesfallschutz nach Verkauf einer Police Todesfallversicherung Verbundene Risikolebensversicherung Verpfändung Versicherungsaufsicht Versicherungsleistung Versicherungsmakler Versicherungsnehmer Versicherungspolice Versicherungsprämie Versicherungssumme bei Lebensversicherungen Versicherungsvertrag bei Lebensversicherungen Vertragsende Vorsichtsprinzip Vorvertragliche Anzeigepflicht Wirtschaftsauskunftei Überschussbeteiligung