Die Nachversicherung wird auf Basis einer bereits bestehenden Versicherung abgeschlossen. Wichtigster Grund hierfür sind Anpassungen der Versicherungsleistungen, die sich oftmals mit veränderten Lebensverhältnissen seitens des Versicherungsnehmers begründen lassen. Die Nachversicherung findet vor allem bei Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen Anwendung.
Nutzt ein Versicherungsnehmer das Optionsrecht, kann er dadurch seine Versicherung aufstocken, also die Leistungen aktuellen und zukünftigen Gegebenheiten anpassen. Diese Option wird bei Versicherungen oftmals als Nachversicherungsgarantie bezeichnet. Eines der wichtigsten Merkmale liegt darin, dass für die Nachversicherung keine erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen werden muss. Die Ereignisse, bei denen die Option in Anspruch genommen werden können, sind in der Regel vertraglich festgelegt. Typische Beispiele sind Geburt, Heirat, Berufseinstieg nach einer erfolgreichen Berufsausbildung, Erwerb einer Immobilie, Wechsel eines Angestellten in die Selbständigkeit sowie die Überschreitung von Beitragsbemessungsgrenzen bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Rentenversicherung.
Vor allem junge Versicherungsnehmer sollten daher auf eine Nachversicherungsgarantie achten, denn nur mit dieser lassen sich die Leistungen auf ein angemessenes Niveau erhöhen, wenn sie in ihrer Karriere voranschreiten.
Der Versicherer kann die Option der Nachversicherung unter bestimmten Umständen ausschließen. Dazu gehören beispielsweise die Umstellung auf einen Tarif, bei dem diese Option nicht enthalten ist oder das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze.
Von der Nachversicherungsgarantie ist die Dynamisierung zu unterscheiden. Bei der Dynamisierung werden die Beiträge automatisch angepasst, um die Leistungen dem Inflationsniveau anpassen zu können. Sie ist also nicht an bestimmte Ereignisse gebunden, welche die Lebenssituation des Versicherten ändern.
Diese Form der Nachversicherung kommt bei Lebens- und Rentenversicherungen zum Einsatz. Ziel ist die Erhöhung der Versicherungssumme und damit der Ablaufleistung bei Vertragsende. Die Erhöhung der Versicherungssumme entspricht einer Vertragsänderung, die mit einem neuen Versicherungsschein oder mittels eines Nachtrages dokumentiert werden muss.