Lexikon

Rückkaufswert

Schätzungen von Verbraucherschützern zufolge werden rund drei Viertel aller Policen über eine kapitalbildende Lebensversicherung vorzeitig gekündigt. Bekanntlich bekommen Kunden nicht allzu viel dabei heraus. In jedem Fall weit weniger als die Ablaufleistung, die Kunden beim regulären Ende des Vertrages erwarten würde. Wem der Rückkaufswert seiner Police zu gering ausfällt, kann als Alternative zur Vertragskündigung aber auch einen Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt anstreben.

 

Wie berechnen Versicherungen den Rückkaufswert?

Basis des Rückkaufswertes sind die bislang eingezahlten Beiträge. Von diesen gehen jedoch sämtliche Kosten wie beispielsweise Vermittlungsgebühren, Maklerprovisionen und Abschlusskosten ab. Da blieb früher nicht allzu viel übrig, und wer seine Police zu früh gekündigt hat, ging oftmals leer aus. Es hat sich jedoch einiges getan: So beschloss der Gesetzgeber im vergangenen Jahr, dass es beim Rückkauf mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge für den Kunden geben muss. Dies gilt übrigens auch rückwirkend unter Berücksichtigung einer Verjährungsfrist von drei Jahren.

Außerdem müssen Versicherungsunternehmen in ihren Schreiben stets den aktuellen Rückkaufswert ausweisen. Ein weiterer Kostenfaktor beim Rückkauf ist die zurzeit noch heftig umstrittene Stornogebühr. 

 

Gibt es Alternativen zum Rückkauf?

Ja, die gibt es. Versicherungsnehmer können versuchen, ihre Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. Einige Unternehmen dort haben sich auf den Aufkauf von Lebensversicherungen und die Vergabe von Policendarlehen spezialisiert. Diese bieten oftmals deutlich höhere Summen für den Vertrag als der Versicherer. Das Prinzip dabei: Der Käufer der Police führt den Vertrag normal weiter und erhält am Ende der Laufzeit die Ablaufleistung. Ein Verkauf der Police bringt dem Versicherten umso mehr ein, je länger der Vertrag bereits gelaufen ist. Junge Policen sind von diesem Vorgehen oftmals ausgeschlossen, da sie durch ihre lange Restvertragslaufzeit nicht interessant sind. 

Policenverkauf prüfen lassen

Zurück zur Übersicht

Alle Begriffe

Abgeltungssteuer Ablaufleistung Abstrakte Verweisung Abtretung Agio Aktuar/Versicherungsmathematiker Allgemeine Versicherungsbedingungen Altersangabe Anwartschaftsdeckungsverfahren Arglistige Täuschung Ausbildungsversicherung Aussteuerversicherung Beitragsfreistellung Beitragsrückerstattung Berufsunfähigkeitsversicherung Besteuerung von Lebensversicherungen Betriebliche Altersvorsorge Bewertungsreserven Bezugsrecht Bindefrist Deckungskapital Deckungsrückstellung bei der Lebensversicherung Deckungsstock Direktversicherung Disagio Dynamik bei Lebensversicherungen Eigenmittel eines Versicherers Entgeltumwandlung Erlebensfall Fair Value Fondsgebundene Lebensversicherung Garantiezins bei Lebensversicherungen Gehaltsumwandlung Gesundheitsprüfung Gruppenversicherung Kapitalertragssteuer Kapitallebensversicherung Kündigungsfrist Leibrente Nachversicherung Novation Ombudsmann Ratenkredit Rechnungszins Rendite Rentengarantiezeit Rentenversicherung Restlaufzeit Restschuldversicherung Rückkaufswert Rückstellung Selbstbehalt Sicherungsvermögen Sofortrente Solidaritätszuschlag Solvency II Sonderausgabenabzug bei Lebensversicherungen Sterbegeldversicherung Sterbetafel Todesfallschutz nach Verkauf einer Police Todesfallversicherung Verbundene Risikolebensversicherung Verpfändung Versicherungsaufsicht Versicherungsleistung Versicherungsmakler Versicherungsnehmer Versicherungspolice Versicherungsprämie Versicherungssumme bei Lebensversicherungen Versicherungsvertrag bei Lebensversicherungen Vertragsende Vorsichtsprinzip Vorvertragliche Anzeigepflicht Wirtschaftsauskunftei Überschussbeteiligung