Schätzungen von Verbraucherschützern zufolge werden rund drei Viertel aller Policen über eine kapitalbildende Lebensversicherung vorzeitig gekündigt. Bekanntlich bekommen Kunden nicht allzu viel dabei heraus. In jedem Fall weit weniger als die Ablaufleistung, die Kunden beim regulären Ende des Vertrages erwarten würde. Wem der Rückkaufswert seiner Police zu gering ausfällt, kann als Alternative zur Vertragskündigung aber auch einen Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt anstreben.
Basis des Rückkaufswertes sind die bislang eingezahlten Beiträge. Von diesen gehen jedoch sämtliche Kosten wie beispielsweise Vermittlungsgebühren, Maklerprovisionen und Abschlusskosten ab. Da blieb früher nicht allzu viel übrig, und wer seine Police zu früh gekündigt hat, ging oftmals leer aus. Es hat sich jedoch einiges getan: So beschloss der Gesetzgeber im vergangenen Jahr, dass es beim Rückkauf mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge für den Kunden geben muss. Dies gilt übrigens auch rückwirkend unter Berücksichtigung einer Verjährungsfrist von drei Jahren.
Außerdem müssen Versicherungsunternehmen in ihren Schreiben stets den aktuellen Rückkaufswert ausweisen. Ein weiterer Kostenfaktor beim Rückkauf ist die zurzeit noch heftig umstrittene Stornogebühr.
Ja, die gibt es. Versicherungsnehmer können versuchen, ihre Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. Einige Unternehmen dort haben sich auf den Aufkauf von Lebensversicherungen und die Vergabe von Policendarlehen spezialisiert. Diese bieten oftmals deutlich höhere Summen für den Vertrag als der Versicherer. Das Prinzip dabei: Der Käufer der Police führt den Vertrag normal weiter und erhält am Ende der Laufzeit die Ablaufleistung. Ein Verkauf der Police bringt dem Versicherten umso mehr ein, je länger der Vertrag bereits gelaufen ist. Junge Policen sind von diesem Vorgehen oftmals ausgeschlossen, da sie durch ihre lange Restvertragslaufzeit nicht interessant sind.