Bei der Sofortrente handelt es sich um eine fortwährende Zahlung, die dem Versicherungsnehmer meist auf Basis einer vorab geleisteten Einmalzahlung gewährt wird. Zum Einsatz kommt die Sofortrente daher in erster Linie im Rahmen von Rentenversicherungen.
Sinn einer Rentenversicherung ist es, eine entweder lebenslange oder abgekürzte Leibrente zu zahlen. Sie zielt also vornehmlich auf den Erlebensfall ab und nicht, wie beispielsweise bei einer Lebensversicherung, auch auf den Todesfall des Versicherungsnehmers. Zu Beginn der Rentenversicherung wird meist ein Einmalbeitrag eingezahlt, der dann wiederum der fortwährenden Rentenzahlung dient. Im Gegensatz zu einer Lebensversicherung, die das Risiko eines Todesfalls absichert, müssen hierfür keine Risikobeiträge berücksichtigt werden. Die Leistungen für Rentner, die länger leben, finanzieren sich aus den eingesparten Renten derer, die vorzeitig gestorben sind. Ein Rentner, der also sehr lange lebt, kann im Endeffekt mehr Geld von der Versicherung erhalten als er mittels Einmalbeitrag eingezahlt hat.
Für die Sofortrente kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. In dem Fall wird über die vertraglich festgelegte Dauer keine Leibrente, sondern eine vom Überleben des Versicherungsnehmers unabhängige Rente gezahlt. Verstirbt der Versicherungsnehmer in dieser Zeit, wird die Rente also weiterhin (beispielsweise an die Familie oder andere Hinterbliebene) ausgezahlt. Überlebt er diesen Zeitraum, wird fortan eine vom weiteren Überleben abhängige Leibrente gezahlt.
Um in den Genuss einer Leibrente auf Basis einer Einmalzahlung zu gelangen, ist in der Regel keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Vielmehr ist es so, dass ein schlechter Gesundheitszustand das Risiko einer zu langen Lebenszeit mindert. Sofern im Rahmen einer vorangegangenen Gesundheitsprüfung von einer eher geringen Lebenserwartung auszugehen ist, können oftmals weitere Gestaltungsmöglichkeiten aufgegriffen werden, die beispielsweise eine höhere Leibrente beinhalten.