Lexikon

Todesfallschutz nach Verkauf einer Police

Der Todesfallschutz ist ein elementarer Bestandteil einer jeden Lebensversicherung. Neben dem Ansparen von Kapital bietet der Todesfallschutz eine zusätzliche Sicherheit: Beim Tod des Versicherten wird die vereinbarte Versicherungsleistung an die Hinterbliebenen ausbezahlt, die somit finanziell erst einmal abgesichert sind. Wer nun seine Lebensversicherung nicht mehr halten möchte oder kann und folglich an eine Kündigung denkt, würde sich damit vom Hinterbliebenenschutz verabschieden müssen. Aber auch in diesem Fall erweist sich der Verkauf einer Lebensversicherung als die bessere Alternative. 

Damit die Lebensversicherung bzw. ein evtl. vorhandener positiver Betrag als Hinterbliebenenschutz dienen kann, bietet cash.life nach dem Verkauf eine evtl. vorhandene nachträgliche Kaufpreiserhöhung im Todesfall. Die Police kann also verkauft werden, ohne direkt auf eine Todesfallabsicherung verzichten zu müssen!

 

Wie wird die nachträgliche Kaufpreiserhöhung im Todesfall berechnet?

Verstirbt der Versicherte vor der Beendigung des Versicherungsvertrages, dann wird der Kaufpreis, welcher an den Versicherungsnehmer gezahlt wurde, nachträglich ggf. noch erhöht. Diese als nachträgliche Kaufpreiserhöhung bezeichnete Summe entspricht zunächst der Differenz zwischen der vom Versicherungsunternehmen ausgezahlten Todesfallleistung und dem Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer durch den Verkauf seiner Police von cash.life erhalten hat. Der Kaufpreis wird, bevor er von der Todesfallleistung abgezogen wird, noch mit 6 % Aufwand verzinst sowie um evtl. gezahlte Prämien und entsprechende Aufwände für selbige erhöht. Dadurch verbraucht sich die Kaufpreiserhöhung nach und nach bis zum Ende der regulären Laufzeit. Tritt der Versicherungsfall also schon kurz nach dem Verkauf der Lebensversicherung ein, ist der Erhöhungsbetrag deutlich höher als bei einem Versicherungsfall kurz vor dem Ende der Laufzeit. Der so ggf. berechnete positive Betrag wird an den ursprünglichen Versicherungsnehmer oder an dessen Hinterbliebene ausgezahlt. 

Durch dieses Vorgehen bleibt dem Versicherungsnehmer auch bei einem Verkauf seiner Police an cash.life ggf. ein gewisser Todesfallschutz erhalten.

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