Versicherungsunternehmen in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden an den erwirtschafteten Überschüssen zu beteiligen. Dieses Vorgehen ist vor allem hierzulande strengen Regeln unterworfen. Überschussbeteiligungen sind zudem unabhängig von der Art der Lebensversicherung an die Kunden weiterzureichen. Somit können auch Versicherungsnehmer bzw. Beitragszahler mit einer Risikolebensversicherung, bei der gewöhnlich kein Kapital angespart wird, in den Genuss einer Gewinnbeteiligung kommen. Hier erfolgt diese meist über die Verrechnung mit den Beiträgen.
Um Überschüsse an die Kunden weiterreichen zu können, müssen natürlich zuerst selbige erwirtschaftet worden sein. Ob Überschüsse erwirtschaftet werden, hängt von der Anlagepolitik und –strategie des Versicherers und der wirtschaftlichen Entwicklung ab und wird in der Regel über den handelsrechtlichen Jahresabschluss nachweislich festgestellt. Das Versicherungsunternehmen entscheidet dann, welcher Anteil am Gewinn in Form einer Beteiligung an die Versicherten weitergereicht werden soll, wobei hier, wie bereits erwähnt, strenge Regularien zu beachten sind. Neben der direkten Zuordnung von Überschüssen zu einem jeweiligen Vertrag kann der Versicherer u.a. auch Rücklagen zur Stabilisierung zukünftiger Überschussbeteiligungen bilden. Bei der direkten Zuordnung von Überschüssen zu einem jeweiligen Vertrag wird nach dem Verursachungsprinzip der relative Anteil ermittelt, der dem jeweiligen Vertrag gutgeschrieben und so dem bisher angesammelten Vermögen hinzugefügt wird.
Unabhängig der Anlagestrategie des Versicherers hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit je nach vertraglicher Gestaltung festzulegen, ob das Versicherungsunternehmen das im Lebensversicherungsvertrag angesparte Kapital verzinslich anlegen oder direkt in Fonds investieren soll. Mit Ablauf der Lebensversicherung erfolgt dann eine Schlussauszahlung der angesparten Beträge zuzüglich der im Laufe der Jahre erwirtschafteten Überschussbeteiligungen und weitere Erträge. Eine Alternative hierzu ist die Verrechnung, die im folgenden Abschnitt kurz vorgestellt werden soll.
Bei einer Beitragsverrechnung werden erwirtschaftete Überschüsse dazu verwendet, den zuzahlenden Beitrag der Lebensversicherung zu senken. Auf diesem Wege können die Beitragszahlungen um mehr als 50 Prozent sinken. Auf der anderen Seite erfolgt im Leistungsfall nur die Auszahlung der versicherten Leistung ohne die bereits zur Beitragsverrechnung verwendeten Überschüsse.