Die verbundene Risikolebensversicherung (auch als Versicherung für verbundene Leben bezeichnet) ist neben der klassischen und der fallenden Variante eine der drei gängigsten Arten dieses Versicherungstyps. Wie bei den anderen Risikolebensversicherungen handelt es sich hierbei nicht um eine kapitalbildende Versicherung. Das heißt, dass nach Ablauf des Vertrages kein Kapital ausgezahlt wird. Zur Auszahlung kommt es nur dann, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. Daraus wird schon ersichtlich, dass es sich bei dieser Police um einen Schutz handelt, der in erster Linie auf das Wohl der Hinterbliebenen abzielt.
Das Prinzip einer Partner-Risikolebensversicherung ist relativ leicht zu erklären: Die verbundene Lebensversicherung wird als Partnervertrag abgeschlossen. Das bedeutet, dass mit einer Police zwei Personen abgesichert sind. Verstirbt eine dieser Personen, wird an die andere dann die Versicherungssumme ausgezahlt. Auch unter Geschäftspartnern sind solche Versicherungen keine Seltenheit. So können es beispielsweise zwei Gesellschafter eines Unternehmens sein, die sich gegenseitig absichern, um so den Betrieb auch beim Tode eines Gesellschafters am Laufen zu halten. Geschäftspartner verschiedener Unternehmen können auf diesem Wege aber auch ein gemeinsames Projekt zusätzlich absichern.
In der Praxis sind es oftmals verheiratete Personen, die sich auf diesem Wege gegenseitig absichern. Auch hier besteht die Möglichkeit, die Police mit fallender Summe auszustatten. Das bedeutet im Umkehrschluss auch fallende Beiträge. Dergestalt eignet sich die verbundene Lebensversicherung zur Absicherung von Kreditrückzahlungen. Die Versicherungssumme entspricht dabei immer der noch zu tilgenden Darlehensschuld. Gerade bei besonders hohen Darlehen, wie sie beispielsweise beim Erwerb von Immobilien zustande kommen können, ist eine solche Risikolebensversicherung für beide Partner besonders sinnvoll, um im Falle eines Falles eine hohe Verschuldung zu umgehen.
Bei einem Vergleich der verschiedenen Policen ist vor allem der Preis entscheidend. Die Leistungen der Anbieter gleichen sich in den meisten Fällen sehr stark. Maßgeblich für die Prämien sind die gewünschte Versicherungssumme und die Laufzeit. Vor Abschluss einer Police ist in aller Regel auch eine Gesundheitsprüfung durchzuführen. Es empfiehlt sich, die Laufzeit ausreichend lang auszuwählen, da spätere Verlängerungen ebenfalls eine solche Prüfung erforderlich machen können.