Bei der Versicherungsleistung handelt es sich um eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Leistung, die der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erbringen hat. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Versicherungsfalles, also eines bestimmten vertraglich festgelegten Ereignisses. Ob ein solcher Fall tatsächlich vorliegt, wird durch den Versicherer im Rahmen der Leistungsprüfung festgestellt.
Ein typisches Beispiel für eine Versicherungsleistung aus dem Bereich der Lebensversicherungen ist die Todesfallleistung. Der auslösende Versicherungsfall ist der Tod des Versicherungsnehmers oder von einem der Versicherungsnehmer, sofern der Vertrag auf verbundene Leben abgeschlossen wurde. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung des vertraglich festgelegten Kapitalbetrages an die Hinterbliebenen bzw. an den anderen Versicherungsnehmer bei verbundenen Leben.
Als Versicherungsfall kann aber auch das Erreichen eines bestimmten Alters gesehen werden, mit dem es zur Auszahlung der vereinbarten Ablaufleistung aus der kapitalbildenden Lebensversicherung kommt.