Die Versicherungsprämie (ältere Bezeichnung) ist der Versicherungsbeitrag, welcher von einem Versicherungsnehmer gezahlt wird, um in den Genuss des Versicherungsschutzes zu gelangen. Ihre Höhe sowie Häufigkeit und Fälligkeit werden im Versicherungsvertrag festgelegt. Üblich sind periodische Beitragszahlungen, die in der Regel monatlich, quartalsweise oder halbjährlich anfallen. Darüber hinaus ist bei bestimmten Versicherungsarten (z. B. private Rentenversicherung) auch die Einmalzahlung häufig anzutreffen.
Sofern für die regelmäßige Zahlung der Versicherungsprämie kürzere Perioden gewählt werden, können die Beiträge wegen des Unterjährigkeitsaufschlages höher ausfallen. Damit sollen die höheren Verwaltungskosten aufgefangen werden, die mit der steigenden Anzahl an Zahlungsvorgängen einhergehen. Insofern werden die einzelnen Zahlungen auch als Ratenzahlungen in Bezug auf den am Anfang des Wirtschaftsjahres fälligen Gesamtbetrag gesehen. Darüber hinaus soll damit auch der geringere Zinsertrag ausgeglichen werden.
Bei periodisch zu zahlenden Beiträgen kommt der erstmaligen Zahlung der Versicherungsprämie nach Vertragsabschluss meist eine besondere Bedeutung zu, da ab diesem Zeitpunkt (Zahlungseingang beim Versicherer) der Versicherungsschutz beginnt. Sollte es passieren, dass dieser Betrag nicht fristgerecht gezahlt wird, so ist es dem Versicherer gestattet, vom Vertrag zurückzutreten. Dadurch erlischt dann auch der Versicherungsschutz rückwirkend. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt und bleiben Mahnungen ergebnislos, kann der Versicherer auch hier den Versicherungsvertrag kündigen.
Insbesondere bei Lebensversicherungen wird zwischen Brutto- und Nettobeitrag unterschieden. Der Bruttobeitrag beinhaltet alle kalkulatorischen Kostenzuschläge. Werden diese abgezogen, bleibt der Teil übrig, der zur Deckung der Versicherungsleistungen vorgesehen ist. Aus diesem bildet sich über die Laufzeit hinweg beispielsweise die Versicherungssumme bei kapitalbildenden Lebensversicherungen. Beim vertraglich festgelegten Beitrag können noch ein fest eingerechneter Stückkostenzuschlag und Ratenzuschläge hinzukommen, die sich aus der oben bereits erwähnten Zahlung in kurzen Perioden ergeben.