Die Abschlusskosten einer Lebensversicherung setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen und fallen zu Beginn des Vertrages an, weswegen die ersten Beitragszahlungen zunächst zu deren Deckung verwendet werden. Das ist auch der Grund dafür, weshalb die Rückkaufswerte zu Beginn der Laufzeit sehr niedrig angesetzt werden, da hier noch die Kostendeckung im Vordergrund steht. Dabei müssen jedoch die Grenzen der Mindestrückkaufswerte Beachtung finden, wie sie im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegt wurden. Dieser Mindestbetrag ist ohne jede Form der Abschlusskostenverrechnung zu errechnen. Es darf also kein Stornoabzug erfolgen.
Zusammensetzung der Abschlusskosten
Die einmaligen Abschlusskosten setzen sich vornehmlich aus Provisionen, Kosten für Vertragsdokumentationen, Risikoprüfungen und Gesundheitsprüfungen zusammen. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen kommen noch zusätzliche Verwaltungskosten hinzu, die vom jeweiligen Fonds abhängig sind. Hierbei sind Abschlusskosten, die zwischen 6 und 12 Prozent der Versicherungssumme liegen können, nicht selten. Gemäß VVG sind die Abschlusskosten für eine Lebensversicherung auf die ersten fünf Jahre zu verteilen. Entsprechend höher fallen dann auch die Verluste im Falle eines frühzeitigen Rückkaufs aus, da die Beiträge der ersten Jahre vorwiegend zur Kostendeckung verwendet werden.
Bedeutung von Vertriebsprovisionen
Einen gewichtigen Anteil an den Abschlusskosten haben die Vertriebsprovisionen für Versicherungsmakler und -vermittler. Diese sind schon des Öfteren in die Kritik geraten, da sie Makler dazu verleiten können, den Verkauf einer Police in den Vordergrund zu stellen, ohne dabei den tatsächlichen Bedarf vonseiten des Kunden gebührend zu berücksichtigen.
Abschlusskosten bei Rückkauf und Verkauf der Lebensversicherung
Gerade in Bezug auf die Kündigung einer Lebensversicherung stellen die Abschlusskosten oftmals ein Ärgernis für Versicherte dar. Sie führen nämlich mit dazu, dass der Rückkaufswert unterhalb der Summe der bislang eingezahlten Beiträge liegt. Ein Umstand, welcher der Versicherungswirtschaft schon mehrfach Kritik eingebracht hat. Eine Alternative zur Kündigung stellt der Verkauf der Lebensversicherung dar. Im Vergleich zum Rückkaufswert liegt der Kaufpreis für Policen über selbigem.