Beitragsbemessungsgrenzen steigen

Die Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken- und Rentenversicherungen sollen per Bundesratsbeschluss mit Beginn des Jahres 2014 steigen. Vor allem für Bürger mit höherem Einkommen bedeutet das eine Mehrbelastung.

Gleichzeitig steigt bundesweit auch die Versicherungspflichtgrenze. Grund für die Erhöhung ist das gestiegene Durchschnittseinkommen in Deutschland. Bis zu 307 Euro müssen gut verdienende Bürger im nächsten Jahr mehr zahlen.

Anhebung der Bemessungsgrenzen in Zahlen

Die Beitragsbemessungsgrenze wird immer dann erhöht, wenn auch das Durchschnittseinkommen in Deutschland ansteigt. In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Grenze für den Westen von bislang 5.800 Euro auf 5.950 Euro an. Im Osten wird die Beitragsbemessungsgrenze von 4.900 auf 5.000 Euro angehoben. Die bundesweit geltende Beitragsbemessungsgrenze bei der Kranken- und Pflegeversicherung wird aller Voraussicht nach Anfang Januar auf 4.050 Euro angehoben von derzeit noch 3937,50 Euro. Der angenommene Jahresdurchschnittslohn steigt damit von 47.250 Euro auf 48.600 Euro an.

Warum werden die Grenzen angehoben?

Sozialversicherungsbeiträge werden in Deutschland bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe erhoben. Das bedeutet, dass für Einkommen, welches über dieser Grenze liegt, keine Beiträge mehr fällig werden. Steigt nun die Beitragsbemessungsgrenze an, trifft es vor allem Besserverdiener, deren Einkommen bislang über dieser Grenze lag. Diese müssen folglich tiefer in die Tasche greifen. In Deutschland existieren für Kranken- und Pflegeversicherung sowie für Renten- und Arbeitslosenversicherung eine niedrigere und eine höhere Beitragsbemessungsgrenze. Zugleich wurde auch die Versicherungspflichtgrenze erhöht. Personen, die über ein Einkommen verfügen, welches über dieser Grenze liegt, können in die private Krankenversicherung wechseln. Die Versicherungspflichtgrenze wird Anfang 2014 bundeseinheitlich von bisher 52.200 Euro auf 53.550 Euro angehoben. In Zukunft müssen Arbeitnehmer, deren Bruttogehalt über den genannten Beitragsbemessungsgrenzen liegt, bei gleichbleibenden Beitragssätzen mehr als 300 Euro pro Jahr zusätzlich für Versicherungen ausgeben.

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