Internationale Konferenz zur Versicherungsregulierung: Atempause für Solvency II gefordert

Im Rahmen der 14. internationalen Konferenz für Versicherungsregulierung war auch Solvency II wieder ein Thema. GDV-Präsident Wolfgang Weiler kritisiert, dass bereits jetzt, nur ein Jahr nach Inkrafttreten des Regelwerks, Änderungen durch die europäische Aufsicht geplant sind. Zudem fordert er Änderungen bei der Zinszusatzreserve.

Weiler fordert Boxenstopp

Die Regelungen solle man erst einmal wirken lassen, bevor die nächste Änderung draufgesattelt werde, mahnte Wolfgang Weiler während der Konferenz in Berlin. Im Hinblick auf die Pläne der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa, nach denen der Langfristzins (Ultimate Forward Rate, UFR) geändert werden soll, forderte er einen Boxenstopp in der Regulierungsmaschinerie. Bei dem Langfristzins handelt es sich um eines von mehreren Instrumenten, mit denen Unternehmen eine Bewertung ihrer sehr langfristigen Verpflichtungen vornehmen können. Anfangs, zu Start von Solvency II, wurde dieser Zinssatz auf 4,2 Prozent festgesetzt. Den aktuellen Planungen der Eiopa zufolge soll dieser Zinssatz ab dem kommenden Jahr auf 4,05 Prozent abgesenkt werden.

Höhere Rückstellungen durch sinkende UFR

Als Resultat dieser Absenkung wären Unternehmen dazu gezwungen, künftig höhere Rückstellungen zu bilden, was sich dann auch auf deren Solvenzquoten auswirken würde. Außerdem werden größere Schwankungen hinsichtlich der Bewertung von Verbindlichkeiten befürchtet. Weiler fand für diese Vorgehen klare Worte, indem er es als unkoordiniert und unausgereift bezeichnete. Vielmehr bräuchte Solvency II eine Atempause statt neuer Regeln.

Die Pläne der Eiopa stoßen aber auch in der Politik auf Kritik. Laut Burkhard Balz (CDU), Mitglied des Europäischen Parlaments und des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, käme der Ruf nach einer Änderung nach nur zwei Jahren zu früh. Ursprünglich sei ein Zeitraum von sieben Jahren verankert worden, um prüfen zu können, wie die Maßnahmen zur Bewertung langfristiger Garantien wirken. Schließlich gälte noch immer der Grundsatz, nach dem der Gesetzgeber erst evaluieren und dann revidieren wolle.

Laut Balz hätte sich die Eiopa den Kontrollen des Gesetzgebers zu stellen. Eine Neudefinition der behördlichen Kompetenzen sieht er deswegen als notwendig an und die geplante Revision der gesamten europäischen Aufsichtsstruktur sei dafür ein guter Anlass. Künftig müsse besser geregelt werden, wann und wie Leitlinien erlassen werden. Ähnlich sieht es auch die deutsche Versicherungsaufsicht BaFin. Laut Frank Grund, Bafin-Exekutivdirektor für Versicherungen, solle man mit Änderungen sehr vorsichtig sein, denn es gehe auch um die Belange der Verbraucher.

 

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