Der neu gewählte Vorstandsvorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV), Roland Weber, war kürzlich gut auf Zinszusatzreserve zu sprechen. Diese und das neue europäische Aufsichtsregime Solvency II hätten seiner Ansicht nach maßgeblich dazu beigetragen, die Lebensversicherer hierzulande in Zeiten einer politisch motivierten EZB-Tiefzinspolitik zu stabilisieren. Die Aktuare sehen an der im Jahr 2010 eingeführten Reserve jedoch auch weiterhin einen gewissen Anpassungsbedarf.
Unnötige Schwächung der Lebensversicherer
So habe sie sich laut Weber in den vergangenen Jahren als sinnvoller Puffer erwiesen, um die Lücke zwischen den zugesagten Garantien und dem Referenzzins zu schließen. Die durchschnittliche Garantieverzinsung sei im vergangenen Jahr von 2,95 auf 2,45 Prozent gesunken. Dabei gerieten die positiven Effekte der ZZR zunehmend unter Druck, da der Verfall des Zinsniveaus auf die Markteingriffe der EZB zurückzuführen sei. Das wiederum veranlasst die Versicherer dazu, hohe Summen als Risikopuffer zurückzulegen, was laut Weber in vielen Fällen nur durch eine Realisierung stiller Kapitalanlage-Reserven möglich sei. Deren Wiederanlage erfolge dann wiederum zu deutlich schlechteren Konditionen. Dies führe zu einer unnötigen Schwächung der Lebensversicherer, die weder im Interesse der Politik noch der Kunden sein könne.
Höhere Überschussbeteiligungen erst mit nachhaltiger Zinserholung möglich
Der neue DAV-Vorstandsvorsitzende warnt zudem vor falschen Erwartungen bezüglich steigender Zinsen. Der ZZR-Puffer werde zwar sukzessive wieder abgebaut, jedoch stünden den dadurch entstehenden Überschüssen Abschreibungen bei den festverzinslichen Wertpapieren gegenüber. Versicherungsnehmer könnten somit erst im Zuge einer nachhaltigen und langfristigen Zinserholung wieder mit höheren Überschussbeteiligungen rechnen.
Der DAV plädiere vor diesem Hintergrund bereits seit geraumer Zeit für eine neue Berechnungsmethode, in deren Rahmen der Referenzzins langsamer als bisher sinke. Durch diese könne der Aufbau der Reserve gestreckt werden, um damit Unternehmen, die mittel- und langfristig auch in einem Niedrigzinsumfeld Garantien erfüllen könnten, nicht unnötig in Schwierigkeiten geraten zu lassen. Darüber hinaus ließe sich damit der unerwünschte Nachlaufeffekt reduzieren, welcher bei steigenden Zinsen zu beobachten sei. Weber bestätigte zudem noch die Wirkung des Aufsichtsregimes Solvency II, die sich als stabilisierend und innovationsfördernd erwiesen habe.